Zahlungen & Reservierung
Bei Veranstaltungen, exklusiven Buchungen oder ähnlichem ist zur Reservierung der Veranstaltung eine Anzahlung des angebotenen Mindestverzehrs in Höhe von 50 % fällig. Der Betrag kann überwiesen oder vor Ort in Bar oder Karte (Giro, Master, Visa) bezahlt werden. Bei Erfüllung des Vertrages wird die Anzahlung mit dem erbrachten Um- satz verrechnet. Bei einer Stornierung des Vertrages wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten. Die Anzahlung muss bis 7 Tage vor Veranstaltung bei uns eingegangen sein.
Im Anschluss an die Feierlichkeit ist der endgültige Betrag in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte (Master, Visa) zu begleichen.
Ausnahme: Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung an die angegebene Anschrift, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Der berechnete Betrag wird 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Bei allen Aufträgen behält sich die Weinwerkstatt Huff in Freising das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Stornierungen
Bis zu 7 Tage vor Veranstaltung sind Stornierungen kostenfrei. Bei Stornierungen, gleich aus welchem Grund, bis zu 3 Tage vor Veranstaltung werden 25 % des Mindestumsatzes einbehalten. Bei Stornierungen bis 1 Tag vor Veranstaltung sind 50 % des Mindestumsatzes und Stornierungen am Tag der Veranstaltung ist der Mindestumsatz in voller Höhe fällig.
Dauer von Veranstaltungen
Die Vinothek der Weinwerkstatt Huff ist eine Tagesbar. Veranstaltungen bzw. exklusive Buchungen sind bis 22 Uhr vereinbart. Nach 22 Uhr ist pro Mitarbeiter/Kellner der Weinwerkstatt Huff eine Pauschale von 50 € pro Mitarbeiter und Stunde fällig. Veranstaltungen gehen längstens bis 01 Uhr.
Verlust/Beschädigung von Gegenstände
Für angemietete bzw. zur Verfügung gestellte Gegenstände obliegt dem Mieter/Auftragnehmer/Veranstalter von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Mieters/Auftragnehmer/Veranstalter werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. der Reparatur dem Mieter in Rechnung gestellt.
Preise
Es gelten die Preise der Weinwerkstatt Huff oder die speziell angebotenen Preise für die Veranstaltung. Bei einer Überschreitung von 60 Tagen zwischen Buchung und Veranstaltung behält sich die Weinwerkstatt etwaige Preisanpassungen vor.
Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis gilt das Deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbe gehört, für beide Teile Mün- chen. Mit Auftragserteilung werden unsere allgemeinen Geschäftsbe- dingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.